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   LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,23412
LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10 B PKH (https://dejure.org/2010,23412)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.06.2010 - L 7 AS 163/10 B PKH (https://dejure.org/2010,23412)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - L 7 AS 163/10 B PKH (https://dejure.org/2010,23412)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren L 7 AS 162/10 B PKH und L 7 AS 223/09 B ER und die Leistungsakten der Antragsgegnerin (3 Bände) verwiesen.

    Nicht nur dem Sozialgericht, sondern auch dem Antragsteller war spätestens seit dem Beschluss im Verfahren L 7 AS 224/09 vom 25.09.2009 und der gerichtlichen Nachfrage im vorangehenden Eilverfahren L 7 AS 223/09 B ER bekannt, worauf es für die gerichtliche Überprüfung ankam, so dass es keiner erneuten Nachfrage bedurfte, um dem Antragsteller zu verdeutlichen, welche Angaben von ihm gefordert werden.

    Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 14.06.2010 im Verfahren L 7 AS 223/09 B ER.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 7 AS 162/10
    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10
    Ferner werde auf den Vortrag im Beschwerdeverfahren zum einstweiligen Rechtsschutz L 7 AS 162/10 B ER Bezug genommen.

    Daraufhin hat die Prozessbevollmächtigte des Antragstellers das Beschwerdeverfahren L 7 AS 162/10 B ER in der Hauptsache für erledigt erklärt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren L 7 AS 162/10 B PKH und L 7 AS 223/09 B ER und die Leistungsakten der Antragsgegnerin (3 Bände) verwiesen.

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10
    Das Gericht kann sich mit einer vorläufigen Prüfung der Erfolgsaussichten begnügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.05.1997 1 BvR 296/94, NJW 1997, 2745; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 114 RdNr. 80).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10
    Prozesskostenhilfe kann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.1998 B 13 RJ 83/97 R, SozR 3-1500 § 62 Nr. 19, SächsLSG, Beschluss vom 30.04.1998 - L 3 AL 47/98).
  • LSG Sachsen, 01.10.2009 - L 7 AS 294/09

    Zulässigkeit eines völligen Ausschlusses der Prozesskostenhilfebeschwerde in der

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 163/10
    Dabei kann im Hinblick auf die Statthaftigkeit der Beschwerde dahin stehen, ob der Beschwerdewert in der Hauptsache nach Erlass des Änderungsbescheides vom 14.04.2010 den Betrag von 750, 00 EUR noch übersteigt, da nach der ständigen Rechtsprechung des Senates weder § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 127 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) noch § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG analog anwendbar sind (vgl. dazu ausführlich: SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2009 L 7 AS 294/09 B PKH m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren S 5 AS 546/10 ER, L 7 AS 162/10 B PKH und L 7 AS 163/10 B ER und die Leistungsakten der Antragsgegnerin (3 Bände) verwiesen.
  • LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12

    Anteil am Gewinn; Außengesellschaft; Einkommen; einstweilige Anordnung;

    Soweit der Antragsgegner, das Sozialgericht sowie der 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichtes in den beiden, den Antragsteller betreffenden Beschlüssen von 14. Juni 2010 (Az. L 7 AS 223/09 B ER und L 7 AS 163/10 B PKH, jeweils JURIS-Dokument) gleichwohl die Einkommensermittlung in Bezug auf den Antragsteller wie bei einem Einzelunternehmer durchführen, beruht dies im Ergebnis auf der Sorge, dass der Antragsteller in Folge seiner Beteiligung an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalte, die ihm dem Grunde oder der Höhe nach nicht zustünden, wenn er seine selbständige Tätigkeit in Form eines Einzelunternehmens ausüben würde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2015 - L 31 AS 3028/14

    Obliegenheitsverletztung - Selbstständiger - vollschichtige Tätigkeit -

    Darüber hinaus muss der Antragsteller in seiner Tätigkeit die Ausgaben auf einen dem Leistungsbezug entsprechenden, bescheidenen Umfang beschränken, denn nur die nach gesetzlichen Vorschriften des SGB II zu berücksichtigenden, also die im Sinne des § 3 Abs. 2 Arbeitslosengeld II Verordnung notwendigen Betriebsausgaben können im Rahmen der Leistungsberechnung von dem Antragsgegner den Einnahmen des Antragstellers gegenübergestellt werden (so auch schon: Sächsisches Landessozialgericht Beschluss vom 14. Juni 2010, L 7 AS 163/10 B, zitiert nach Juris).
  • SG Berlin, 07.11.2013 - S 157 AS 16471/12

    Kein Anspruch auf Ayurveda-Praktikum in Fernost - Selbständige Hartz

    Das bedeutet für den selbständig Tätigen, dass er sein unternehmerisches Handeln daran auszurichten hat, dass der Betrieb ausreichend Erträge erwirtschaftet, die dem Selbstständigen neben der Deckung der betrieblichen Ausgaben auch die Deckung seines Lebensunterhalts erlaubt (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.6.2010 - L 7 AS 163/10 B PKH -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 7 AS 398/16
    Bei Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II hat ein selbstständig Tätiger sein unternehmerisches Handeln daran auszurichten, dass der Betrieb ausreichend Erträge erwirtschaftet, die dem Selbstständigen neben der Deckung der betrieblichen Ausgaben auch die Deckung des Lebensunterhalts erlaubt (vgl. LSG Sachsen 14. Juni 2010 - L 7 AS 163/10 B PKH - SG Berlin 7. November 2013 - S 157 AS 16471/12 -, juris).
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